Kostenerstattung / Selbstzahlerleistungen bei gesetzlich versicherten Patienten

Unsere Praxis bietet Ihnen neben der Schulmedizin den Service einer naturheilkundlich ganzheitlichen Arztpraxis. Dies umfasst eine Fülle von komplementären Diagnostik – und Therapiemethoden. Nach den Kriterien der gesetzlichen Krankenkassen werden diese Methoden in der Regel nicht als „medizinisch notwendig“ angesehen und deswegen von den gesetzlichen Krankenkassen meist nicht erstattet.

Das System der gesetzlichen Krankenkassen basiert im Grundsatz auf einem Budgetsystem, d.h. in der allgemeinmedizinischen Versorgung stehen dem Arzt ca. 20 – 30 Euro pro Quartal pro Patient als Honorar zur Verfügung, unabhängig davon wie oft der Patient den Arzt aufsucht! Dies führt häufig dazu, dass in kurzer Zeit („5 Minutentermine“) eine hohe Zahl an Patienten „abgearbeitet“ wird.

Aus diesem Grunde sind die meisten unserer zeitlich aufwendigen naturheilkundlichen Therapie – oder Diagnoseverfahren für gesetzlich versicherte Patienten nicht erstattungsfähig und somit Selbstzahlerleistungen. Hierüber wird selbstverständlich ausführlich informiert.

Auch z.B. die individuelle Erstellung eines naturheilkundlich – ganzheitlichen Behandlungsplanes zu einem komplexen Krankheitsthema fällt, wenn gewünscht hierunter.